Regierungsrat genehmigt Teilrevision der Ortsplanung
An der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2024 beschlossen die Stimmberechtigten eine Änderung des Zonenplans im Gebiet Ambar/Breite und Anpassungen im Bau- und Zonenreglement (BZR). Die Teilrevision war im Nachgang der Gesamtrevision der Ortsplanung von 2019 erforderlich. Der Regierungsrat hatte die darin enthaltene Einteilung des Gebiets Ambar/Breite in die Wohnzone A, unter anderem wegen fehlender öffentlicher Auflage, nicht genehmigt. Daraufhin hat die Gemeinde den Zonenplan angepasst und die Umzonung für das Areal Ambar/Breite von der Wohnzone B zur Wohnzone A vorgenommen. Zudem wurden Anpassungen im Bau- und Zonenreglement (BZR) vorgenommen. Diese Beschlüsse der Gemeindeversammlung blieben unangefochten.
Der Regierungsrat hat diese Anpassungen als recht- und zweckmässig beurteilt und an der Sitzung vom 24. Januar 2025 unverändert genehmigt.