Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate finden Sie auf den Webseiten des Kantons Luzern und des Bundes.
Urne Öffnungszeiten
Sonntag, 09.30 - 10.00 Uhr
Bei der Stimmabgabe im Urnenbüro ist der Stimmrechtsausweis abzugeben! Sie können die Stimm- und Wahlzettel zu Hause ausfüllen, vom Urnenbüro auf der Rückseite abstempeln lassen und in die Urne einlegen.
Urnenstandort
Provisorium Gemeindehaus Ballwil
Schlossmatte 10
6275 Ballwil
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie alle von Hand ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmkuvert (grün) und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis persönlich im entsprechenden Feld (Vorderseite) und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung Ballwil erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen (bis spätestens 10.00 Uhr am Abstimmungssonntag) oder sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren). Beachten Sie, dass der Brief spätestens am Freitag vor dem Abstimmungssonntag beim Stimmregisterbüro eintreffen muss (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage).