Information Steueramt
Steuererklärung 2024
In den ersten beiden Februarwochen werden die Steuererklärungen 2024 zugestellt. Steuerkunden, welche die Steuererklärung im Vorjahr elektronisch eingereicht haben, erhalten nur ein Datenblatt (eFiling-Code, PersID, Versicherten-Nummer, usw.). Die Steuersoftware ist ab Anfang Februar auf der Website der Dienststelle Steuern Luzern aufgeschaltet (www.steuern.lu.ch).
Fristerstreckungsgesuche Steuererklärung 2024
Die Einreichefrist läuft bis am 31. März 2025. Für Steuererklärungen, die nach dem 31. März eingereicht werden, muss eine Fristerstreckung erfasst werden. Dies kann ebenfalls auf der Website der Dienststelle Steuern erledigt werden. Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, das Fristerstreckungsgesuch per Post, Mail (steueramt@ballwil.ch) oder Telefon (041 449 55 35) zu stellen. Selbständigerwerbende und Personen mit Vertretungen haben bereits eine generelle Frist bis zum 31. August 2025.
Vorauszahlungen 2025
Alle Steuerkunden erhalten zusammen mit der Steuererklärung 2024 einen neutralen Einzahlungsschein für das Jahr 2025. Die Kantons- und Gemeindesteuern werden Anfang Juni 2025 provisorisch in Rechnung gestellt (Akontorechnung). Diese sind bis spätestens am 31. Dezember 2025 zu begleichen. Für Vorauszahlungen beträgt der positive Ausgleichszins im aktuellen Kalenderjahr 0.75 % (Vorjahr 1.25 %). Die Akontorechnung wird aufgrund der Steuererklärung 2024 erstellt, sofern diese bis Ende April eingereicht wird. Ansonsten erfolgt die Erfassung aufgrund früherer Angaben. Die Rechnung kann beim Steueramt auf Ihren Wunsch jederzeit angepasst werden.
Direkte Bundessteuer 2024
Ebenfalls im Februar 2025 werden die provisorischen Rechnungen der direkten Bundessteuer 2024 zugestellt (nur Rechnungen ab einem Steuerbetrag von CHF 300.--). Diese sind bis am 31. März 2025 zur Zahlung fällig. Die Schlussrechnungen 2024 erfolgen dann zusammen mit den Schlussrechnungen der Kantons- und Gemeindesteuern im Verlaufe des Jahres 2025.