Die Gemeindeversammlung besteht aus den stimmberechtigten Einwohner/innen und ist die Legislative bzw. das oberste Organ. Alljährlich finden in Ballwil im Frühjahr (Rechnungsablage) und im Herbst (Budget) die ordentlichen Gemeindeversammlungen statt. Es steht dem Gemeinderat frei, nach Bedarf weitere Gemeindeversammlungen nach Bedarf anzuordnen.

Die Gemeindeversammlungen werden durch Aushang im Gemeindeanschlagkasten und Zustellung der Kurzbotschaft in alle Haushaltungen der politischen Gemeinde öffentlich bekanntgemacht.

Kontakt

Philipp Waser
philipp.waser@ballwil.ch

Aufgaben

  • Genehmigung Jahresbericht mit Jahresrechnung
  • Genehmigung Budget mit Steuerfuss
  • Kenntnisnahme politische Planung
  • Sach- und Kreditgeschäfte
  • Wahlgeschäfte (z.B. Bildungskommission, Urnenbüro)
  • Erlass von Reglementen
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechtes
  • Genehmigung Verträge über die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden

 

Kompetenzen

Die Kompetenzen ergeben sich aus den Aufgaben und dem Gemeindegesetz des Kantons Luzern.

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind stimmfähige Schweizerinnen und Schweizer ab dem vollendeten 18. Altersjahr, die fünf Tage vor der Versammlung in Ballwil ihren zivilrechtlichen Wohnsitz begründet haben.

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Datum Sitzung

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