Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung besteht aus den stimmberechtigten Einwohner/innen und ist die Legislative bzw. das oberste Organ. Alljährlich finden in Ballwil im Frühjahr (Rechnungsablage) und im Herbst (Budget) die ordentlichen Gemeindeversammlungen statt. Es steht dem Gemeinderat frei, nach Bedarf weitere Gemeindeversammlungen nach Bedarf anzuordnen.
Die Gemeindeversammlungen werden durch Aushang im Gemeindeanschlagkasten und Zustellung der Kurzbotschaft in alle Haushaltungen der politischen Gemeinde öffentlich bekanntgemacht.
Aufgaben
- Genehmigung Jahresbericht mit Jahresrechnung
- Genehmigung Budget mit Steuerfuss
- Kenntnisnahme politische Planung
- Sach- und Kreditgeschäfte
- Wahlgeschäfte (z.B. Bildungskommission, Urnenbüro)
- Erlass von Reglementen
- Erteilung des Gemeindebürgerrechtes
- Genehmigung Verträge über die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden
Kompetenzen
Voraussetzungen
Nächste Versammlungen
Datum | Sitzung |
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Letzte Versammlungen
Datum | Sitzung |
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