Steuern: Fristerstreckung Steuererklärung
Fristerstreckungen über diese Website sind nur bis 31. August (unselbständige und nichterwerbstätige Personen) bzw. 30. November (selbständigerwerbende Personen) möglich.
Längere Einreichefristen können per E-Mail an steueramt@ballwil.ch bzw. bei der zuständigen Fachabteilung beantragt werden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 041 449 55 35 | steueramt@ballwil.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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