Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Regionen Hochdorf und Sursee angefordert werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) | 041 914 62 00 | kesb@zenso.ch |