Prämienverbilligung
Zuständig für die Prämienverbilligung im Kanton Luzern ist die Ausgleichskasse Luzern. Der Anspruch ist mit dem offiziellen Anmeldeformular jedes Jahr neu und bis spätestens am 31. Oktober des Vorjahres geltend zu machen.
Die Anmeldung für die Prämienverbilligung kann direkt im Internet unter https://was-luzern.ch/ipv eingegeben oder bei der WAS Ausgleichskasse Luzern und bei der AHV-Zweigstelle Ballwil beantragt werden.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die AHV-Zweigstelle Ballwil oder an die WAS Ausgleichskasse Luzern, Hotline: 041 209 01 51 wenden.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 041 449 55 20 | gemeindeverwaltung@ballwil.ch |