Einbürgerungsverfahren
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Ballwil erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Schweizer Gesuchsteller - Ballwiler Bürgerrecht
Für die Erteilung des Ballwiler Bürgerrechts ist der Gemeinderat zuständig.
Sie brauchen nebst dem eigentlichen Gesuch noch einen Zivilstandsausweis (Familienausweis bei Familien oder Personenstandsausweis bei Einzelpersonen).
Wir informieren Sie gerne über den näheren Ablauf und die zu erwartenden Kosten.
Ausländische Gesuchsteller - Schweizer Bürgerrecht
Für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts ist die Gemeindeversammlung zuständig.
Die Einbürgerungskommission der Gemeinde Ballwil bearbeitet im Auftrag des Gemeinderates die Gesuche von ausländischen Einbürgerungswilligen. Die Aufgaben sind in einer Verordnung und Richtlinien des Gemeinderates geregelt.
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von der persönlichen Situation der Gesuchsteller ab. Wir informieren Sie gerne über den genauen Ablauf und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie auch den angefügten Dokumenten.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzlei | 041 449 55 20 | gemeindeverwaltung@ballwil.ch |
Name | Download |
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