Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert vierzehn Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abmelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein oder amtlicher Ausweis
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Reisepass
- Ausländerausweis
Die Abmeldung ist gratis. Bei der Abmeldung via eUmzug senden wir Ihren Heimatschein per Post direkt an Ihre neue Wohngemeinde.
Wenn Sie aus der Schweiz ins Ausland ziehen, können Sie die Meldung nur persönlich am Schalter tätigen und nicht mit eUmzugCH.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 449 55 20 | gemeindeverwaltung@ballwil.ch |