Die AHV-Zweigstelle wirkt als Gemeindestelle der Ausgleichskasse Luzern bei der Erfassung der Beitragspflichtigen in Ballwil und informiert über die Zuständigkeiten sowie die Verfahren zur Geltendmachung von Leistungen.

  • Rentenbezüge (Alters- und Hinterlassenenrenten)
  • Hilflosenentschädigungen
  • Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV
  • Flexibles Rentenalter
  • Splitting bei Scheidung
  • Betreuungsgutschriften
  • Erziehungsgutschriften
  • Beitragspflicht der Nichterwerbstätigen
  • Anmeldung von Selbständigerwerbenden und juristischen Personen
  • Erwerbsausfallentschädigungen (EO)
  • Familienzulagen (Geburts-, Kinder- und Ausbildungszulagen)
  • Individuelle Prämienverbilligung für die Krankenpflegeversicherung (IPV)


Weitere Informationen sowie Auskünfte betreffend Invalidenversicherung erhalten Sie auf der Website der Ausgleichskasse Luzern.

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