Das Teilungsamt ist für die Abwicklung der Erbschaftfälle von verstorbenen Personen mit letztem Wohnsitz in der Gemeinde Ballwil zuständig. Dabei sind unter anderem folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Inventaraufnahme des Nachlasses
  • Erbenermittlung
  • Nachlasseröffnung an die Erben
  • Eröffnung Testamente, Ehe- und Erbverräge
  • Öffentliches Inventar und Publikation Rechnungsruf
  • Durchführung von Erbenverhandlungen
  • Entgegennahme von Erbschaftausschlagungen
  • Mitwirkung und Durchführung bei amtlichen Erbteilungen
  • Erbschaftssteuerveranlagung
  • Ausstellung von Erbenbescheinigungen

Öffnungszeiten

Momentan befindet sich die Gemeindeverwaltung in einem Provisorium in der gemeindeeigenen Überbauung Schlossmatte. Die Schalterräumlichkeiten befinden sich im Erdgeschoss an der Andresse Schlossmatte 10 im Nebenraum der "Schloss-Stube".

Die provisorischen Räumlichkeiten führen zu Einschränkungen und Veränderungen im Betrieb. Der Schalter ist wie folgt geöffnet:

Montag:                          08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:                        13:30 bis 17:00 Uhr
Donnerstag:                    08:00 bis 12:00 Uhr

Die Büros der Verwaltung befinden sich in Wohnhäuser, welche tagsüber geschlossen sind. Deshalb ist das Teilungsamt grundsätzlich nicht zugänglich. Am besten erreichen sie uns telefonisch. Individuelle Terminabsprachen sind jederzeit möglich.

Personen

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