Akontorechnung Steuern 2024 / Ausgleichszinssatz von 0.75% ab 01.01.2025

26. November 2024

Akontorechnungen Kantons- und Gemeindesteuern 2024

Die Kantons- und Gemeindesteuern 2024 sind per 31. Dezember 2024 fällig. Sie haben die entsprechende Akontorechnung im Juni erhalten. Aktuelle Kontoauszüge sowie Einzahlungsscheine können jederzeit telefonisch oder via E-Mail beim Steueramt Ballwil bestellt werden. Diverse weitere Dienst finden Sie in unserem Online-Schalter.

Vielen Dank für Ihre pünktlichen Zahlungen.

 

Ausgleichszinssatz bei den Kantons- und Gemeindesteuern von 0.75 % ab 01.01.2025

Aufgrund der aktuellen Zinssituation werden die Ausgleichszinssätze für die Staats- und Gemeindesteuern ab dem 01.01.2025 von 1.25 % auf 0.75 % reduziert. Dies hat der Luzerner Regierungsrat im Oktober entschieden. Steuerguthaben werden im Kalenderjahr 2025 somit noch mit 0.75 % verzinst.

Für zu spät einbezahlte Steuern fällt ein negativer Ausgleichszins von 0.75 % an. Soweit der Totalbetrag gemäss definitiver Steuerrechnung für das Jahr 2024 am allgemeinen Fälligkeitstermin (31.12.2024) noch nicht bezahlt ist, wird darauf ab dem 01.01.2025 bis zur Ausstellung der definitiven Steuerrechnung (oder bis zur früheren Bezahlung) der negative Ausgleichszins erhoben. Es empfiehlt sich daher, anhand des voraussichtlichen steuerbaren Einkommens und Vermögens zu prüfen, ob für das Steuerjahr 2024 ein genügend hoher Betrag einbezahlt worden ist. Ein allfälliger Differenzbetrag ist nun zu überweisen, um die Belastung mit dem negativen Ausgleichszins zu vermeiden. Entsprechende Berechnungen können mit dem Steuerkalkulator auf der Website der Dienststelle Steuern Luzern vorgenommen werden. Bei Bedarf kann beim Gemeindesteueramt ein Einzahlungsschein bestellt werden. Die Zinsabrechnung erfolgt jeweils mit der definitiven Steuerrechnung (Veranlagung Ihrer Steuererklärung).

Falls der mit der definitiven Steuerrechnung in Rechnung gestellte Betrag nicht innert 30 Tagen bezahlt wird, wird ein Verzugszins erhoben. Dieser beträgt für das Kalenderjahr 2025 4.5 % (bis anhin 4.75 %).

Symbolbild