Schulweg-Beitrag / "Velogeld" für das Schuljahr 2024/2025

7. Oktober 2024
Die Gemeinde Ballwil richtet den Eltern von Schulkindern mit Wohnsitz in der Gemeinde Ballwil, die einen langen Schulweg haben, eine Entschädigung an die Transportkosten aus. Dies gilt auch für Kinder, die in Inwil oder Eschenbach zur Schule gehen, aber in unserer Gemeinde wohnen – nicht aber für Kinder, die in einer anderen Gemeinde wohnen.

Für den Schulweg und allfällige Transportkosten sind grundsätzlich die Wohnsitzgemeinden zuständig. Die Einzelheiten unseres Entschädigungssystems sind in einem Reglement geregelt. Dieses kann unter der Rubrik Rechtssammlung heruntergeladen werden. Nachfolgend die wichtigsten Punkte:

Kindergarten bis 2. Klasse
Den Eltern von Kindern im Kindergarten bis und mit 2. Klasse wird ein Beitrag von CHF 250.00 pro Jahr und Kind in der Regel dann gewährt, wenn der Schulweg zu Fuss von der Wohnung zum Schulhaus mindestens zwei Kilometer beträgt. Das oben erwähnte Reglement enthält im Anhang eine Liste der beitragsberechtigten Wohnadressen.

3. – 6. Klasse
Ab der dritten Klasse wird den Eltern der Kinder mit langem Schulweg ein jährliches «Velogeld» von CHF 150.00 an den Unterhalt des Fahrrads ausbezahlt.

Oberstufe
Die Eltern aller Oberstufenschüler/innen (7. – 9. Schuljahr) mit Wohnsitz in Ballwil und Schulort Eschenbach oder Hochdorf / Baldegg erhalten ein «Velogeld» von CHF 150.00 pro Jahr. Befindet sich der Schulort aus zwingenden Gründen ausserhalb des Rayons Eschenbach-Ballwil-Hochdorf / Baldegg, kann ein Beitrag an die Abo-Kosten ausgerichtet werden. Entsprechende Gesuche sind bis spätestens 31. Oktober 2024 an die Schulverwaltung Ballwil (Gemeinderätin Patricia Bucher) zu richten. Nach der obligatorischen Schulzeit, also ab dem 10. Schuljahr, werden keine Transportkostenbeiträge mehr ausgerichtet.

 

Seit letztem Jahr werden die Schulweg-Beiträge nicht mehr in bar ausgerichtet, sondern auf Ihr Bankkonto überwiesen. Sofern Sie bereits im vergangenen Schuljahr anspruchsberechtigt waren, müssen Sie nichts unternehmen. Falls Sie neu Anspruch haben, melden Sie uns bitte Ihre Kontoverbindung bis spätestens 31. Oktober 2024 per Mail an finanzen@ballwil.ch. Wir bitten Sie um folgende Angaben: IBAN-Nr., Kontoinhaber/in sowie Name und Geburtsdatum Kind/er. Die Auszahlung wird ungefähr Mitte November erfolgen.

Symbolbild