Elektrische und elektronische Geräte enthalten grosse Mengen an verwertbaren Materialien wie Kupfer, Eisen sowie Schwermetallen wie Blei, Zink und Cadmium. Sie dürfen daher nicht den Kehrichtverbrennungsanlagen zugeführt werden. Bringen sie deshalb Ihr ausgedientes Gerät dem Fachhandel zurück. Diese sind verpflichtet, die Geräte, welche sie im Sortiment führen (unabhängig von einem Neukauf) kostenlos zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen. Sie haben beim Kauf des Gerätes eine vorgezogene Entsorgungsgebühr entrichtet.
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