Finanz- und Anlagestrategie

Die Stimmberechtigten haben im Kieswerkreglement den Gemeinderat beauftragt, Reserven für künftige Generationen nachhaltig anzulegen. Dieser Auftrag liegt dem Gemeinderat sehr am Herzen. Aus diesem Grund hat er eine Arbeitsgruppe mit Fachleuten aus Ballwil beauftragt, eine Anlagestrategie zu definieren. Am 14.08.2018 hat nun der Gemeinderat die Anlagestrategie beschlossen und mit der bereits bestehenden Finanzstrategie in die neue Finanz- und Anlagestrategie 2018 überführt.

Auf dieser Seite werden bei Bedarf Neuigkeiten im Zusammenhang mit der Anlagestrategie aufgeschaltet:

Information vom 30.08.2018:

Gemeinderat beschliesst die neue "Finanz- und Anlagestrategie 2018"

Ausgangslage
Der Gemeinderat hat im Jahr 2012 durch eine Arbeitsgruppe eine Finanzstrategie erarbeiten lassen und diese als strategisches Führungspapier seither angewendet. Im Jahr 2014 wurde Finanzstrategie durch die gleiche Arbeitsgruppe überarbeitet.
Im Hinblick auf die Einführung von HRM2 hat der Gemeinderat im Jahr 2017 beschlossen, die Finanzstrategie auf die neuen Gegebenheiten hin anzupassen und gleichzeitig mit einer Anlagestrategie zu ergänzen.

Zweck der Anlagestrategie
Die Anlagestrategie soll das strategische Ziel des langfristigen Ersatzes der Kieswerkerträge umsetzen. Die Kiesvorräte und Abbaurechte der Einwohnergemeinde sind endlich. Gegenwärtig stellt das Kieswerk gemäss Finanzstrategie der Einwohnergemeinde jährlich Geldmittel im Umfang von max. 3/10 Steuereinheiten à Fonds perdu zur Verfügung. Damit dies auch nach Beendigung des Kiesabbaus noch möglich ist, sollen die nach den ordentlichen Ablieferungen an die Einwohnergemeinde verbleibenden Gewinne des Kieswerkes in Anlagen investiert werden.

Für die Erarbeitung der Anlagestrategie wurde wiederum eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welcher dem Gemeinderat folgende Anträge und Vorschläge unterbreitet hat:

  • Prüfung der Rechtsform und Rechnungslegung des Kieswerkes im Hinblick auf die Einführung von HRM2
  • Anlagen in Immobilien stellen für die öffentliche Hand die geeignetste Anlageform dar, da die Werterhaltung der Investition und die Ertragsaussichten am verlässlichsten sind
  • Immobilienanlagen sollen in 3 Kategorien unterschieden werden:
  • Renditeimmobilien / Entwicklungsimmobilien / Strategische Immobilien.

Aufgrund dieser Anträge und Vorschläge hat der Gemeinde bezüglich Anlagen beschlossen:

  • Anlageinvestitionen sollen auf der Grundlage der Vorschläge der Arbeitsgruppe in Immobilien erfolgen.
  • Finanzmarktinvestitionen, z.B. in Obligationen, Aktien usw., werden für die Gemeinde als zu risikohaft betrachtet.

Hier der Link zur Finanz- und Anlagestrategie 2018

 

Information vom 21.11.2017:

Kauf Postgebäude / Kauf Abtwilstrasse abgelehnt
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 16. Mai 2017 hat der Stimmbürger nach intensiver Diskussion den Kauf der zwei Wohngebäude Abtwilstrasse 8 und 10 abgelehnt.
Dem Kauf des Postgebäudes an der Bahnhofstrasse wurde einstimmig zugestimmt.
Damit konnte eine erste Immobilie übernommen werden. Der Gemeinderat hält weiterhin nach geeigneten Objekten Ausschau.


Information vom 22.02.2017:

Kieserträge für künftige Generationen
Aktuell werden aufgrund der Finanzstrategie 2014 Gewinne aus dem Kieswerk in der Höhe von jährlich max. 3/10 Steuereinheiten für die Finanzierung des Finanzhaushaltes an die Einwohnergemeinde abgeliefert. Dies entspricht heute einer maximal möglichen Gewinnausschüttung von jährlich ca. CHF 1'100'000.00. Die restlichen Gewinne verbleiben gemäss Kieswerkreglement im Kieswerk zur Bildung von Reserven.

Der Gemeinderat hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der langfristigen Anlage der bestehenden Kieswerkreserven auseinandergesetzt. Damit sollen für künftige Generationen Vermögenswerte geschaffen werden, aus welchen auch in Zukunft Ablieferungen als Gewinnausschüttungen möglich werden, selbst wenn die Kiesreserven einmal erschöpft sein sollten.

Eine Arbeitsgruppe mit Fachleuten aus Ballwil hat im Auftrag des Gemeinderates die Erarbeitung einer Anlagestrategie an die Hand genommen. Diese hat als eine der ersten Feststellungen dem Gemeinderat eröffnet, dass für die öffentliche Hand aktuell Immobilien die geeignetste Anlagemöglichkeit darstellen. Sowohl Werterhaltung als auch Ertragsaussichten können am verlässlichsten eingeschätzt werden.
Betreffend Immobilienanlagen sollen 3 Kategorien mit verschiedener Beurteilung der Ertragserwartung unterschieden werden:

  • Renditeimmobilien
  • Entwicklungsimmobilien (Gemeindeentwicklung)
  • Strategische Immobilien (zukünftige Gemeindevorhaben und Landabtausch)


Zuschlag für zwei Immobilien
Der Gemeinderat hat vor kurzem von den Grundeigentümern die Zusage erhalten für den Erwerb der beiden Häuser Abwilstrasse 8 und 10 mit 14 mittelgrossen Wohnungen inkl. Autoeinstellhalle. Bei dieser Immobilie handelt es sich um eine Renditeimmobilie mit ausgezeichnetem Zukunftspotential. Wir beurteilen den Kauf als Chance, die wir packen müssen.
Die Schweizerische Post hat sich bereit erklärt, auf die öffentliche Ausschreibung ihres Postgebäudes zu verzichten und dieses zum Richtpreis gemäss ihrer Immobilienabteilung direkt der Gemeinde zu veräussern. Auch diese Chance, die sich nun zufällig gleichzeitig bietet, sollten wir nicht ungenutzt vorbeiziehen lassen. Bei dieser Liegenschaft handelt es sich um eine Entwicklungsimmobilie. Neben Mietzinseinnahmen kann die Gemeinde durch einen Erwerb dieser Immobilie sicherstellen, dass sie bei der weiteren Entwicklung des Dorfkerns im Bereich Bahnhof als Grundeigentümerin mitwirken kann.

Über die Details dieser geplanten Liegenschaftskäufe wird der Gemeinderat sie in den nächsten Wochen ins Bild setzen und anlässlich der kommenden Gemeindeversammlung vom 16. Mai 2017 zum Entscheid vorlegen.