Ortsplanungsrevision (Projekt abgeschlossen am 28.10.2019)
Im Mai 2012 startete die Arbeitsgruppe Ortsplanungsrevision mit ihren Arbeiten zur Revision der aus dem Jahr 1994 stammende Ortsplanung. Nach Inkrafttreten des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (2014) und ersten Präzisierungen dazu, wurden die Arbeiten fortgesetzt. Auf dieser Seite orientieren wir fortlaufend über den Stand der Ortsplanungsrevision.
Information vom 29. Januar 2020:
Die Ortsplanungsrevision Ballwil ist vom Regierungsrat genehmigt und rechtskräftig. Einzig das Gebiet Ambar/Breite (Grundstücke der Wohnbaugenossenschaft Ballwil) wurde ausgeklammert, da die von der Gemeindeversammlung beschlossene Änderung die Durchführung des ordentlichen Verfahrens bedingt.
Damit ist nun endlich (nach acht Jahren Arbeit) die Ortsplanung wieder den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Information vom 8. August 2019:
Nachdem die Stimmberechtigten die Ortsplanungsrevision an der Gemeindeversammlung vom 24.06.2019 genehmigt haben, konnten die Unterlagen Mitte Juli an den Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht werden. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von mindestens vier Monaten zu rechnen.
Information vom 11. Juni 2019:
Die Botschaft sowie die zugehörigen Akten für die Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2019 sind publiziert und können unter der Rubrik Neuigkeiten eingesehen werden.
Information vom 28. Februar 2019:
Innerhalb der Einsprachefrist der öffentlichen Auflage sind insgesamt 22 Einsprachen eingegangen. Die Arbeitsgruppe Ortsplanung und der Gemeinderat haben die Einsprachen gesichtet und das Vorgehen festgelegt. An mehreren Einspracheverhandlungen wurde versucht, die Einsprachen gütlich zu erledigen. Dies ist in den meisten Fällen geglückt. Teilweise ergaben sich kleinere Anpassungen an Elementen der Ortsplanung. Momentan ist der Gemeinderat daran, die letzten Bereinigungen vorzunehmen.
Weiter hat der Gemeinderat den Zeitplan bis zur Genehmigung der Ortsplanung durch die Gemeindeversammlung festgelegt und die Gemeindeversammlung auf Montag, 24. Juni 2019 festgelegt. Rechtzeitig wird die Auflage der notwendigen Akten erfolgen und bekanntgegeben.
Information vom 20. August 2018:
Seit heute Montag, 20. August 2018 bis zum 19.09.2018, liegt nun endlich die revidierte Ortsplanung der Gemeinde Ballwil öffentlich auf. Am 09.05.2018 wurden wir mit dem Vorprüfungsbericht des Kantons bedient, welcher gewisse Anpassungen am umfangreichen Dossier verlangte. Diese Anpassungen wurden nochmals zur Prüfung an den Kanton eingereicht. Sämtliche Unterlagen und die relevanten Daten sind unter "Neuigkeiten" auf dieser Website aufgeschaltet oder können auch auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Zudem findet am Montag, 27.08.2018, im Gemeindesaal eine Informationsveranstaltung statt und jeweils an den Dienstagen, 4. und 11. August 2018, stehen die Planungsverantwortlichen für direkte Fragen zur Verfügung.
Information vom 22. Dezember 2017:
Am Dienstag, 19. Dezember 2017 konnte nun endlich die Ortsplanung Ballwil mit sämtlichen Dokumenten und Plänen dem Kanton zur definitiven Vorprüfung eingereicht werden. Bereits im Januar 2017 wurden die Unterlagen an den Kanton weiter geleitet (siehe nachstehende Meldung). Der Kanton erstellt jedoch neuestens nicht gleich den Vorprüfungsbericht sondern lediglich eine Stellungnahme, welche wir im Juni 2017 erhalten haben. Die bemängelten Punkte sind bearbeitet und gegebenenfalls korrigiert worden. Ebenso wurden die Eingaben im Rahmen der Mitwirkung soweit möglich berücksichtigt. Wir hoffen nun, dass der Kanton den definitiven Vorprüfungsbericht bis in 2 -3 Monaten erarbeitet hat. Dann kann die öffentliche Auflage erfolgen.
Sämtliche Eingaben im Rahmen der Mitwirkung vom Januar 2017 erhalten Anfang Jahr ein Feedback. Vor allem werden die verschiedenen Quartiere über die möglichen Auswirkungen der BZR-Revision (inklusive allfällige Aufhebung eines Gestaltungsplanes) orientiert. Einladungen zu den Veranstaltungen werden rechtzeitig verstandt.
Information vom 17. Januar 2017:
Am 16.01.2017 fand die Informationveranstaltung zur revidierten Ortsplanung statt. Ortsplaner Roger Michelon vom Planteam S AG, Luzern, orientierte ausführlich über die geseztlichen Vorgaben der Raumplanung und des revidierten Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern. Im wesentlichen bedeutet dies, dass für Ballwil keine zusätzlichen Baulandeinzonungen möglich sind, da nach genügend unbebaute Flächen zur Verfügung stehen. Zudem muss der Wechsel von der Ausnützungsziffer zur Überbauungsziffer vollzogen werden. Dies führte generell zur Überprüfung der Bauzonenzuteilung sämtlicher Wohn- und Arbeitsgebiete und der Zuweisung einer passenden Überbauungsziffer und maximalen Gebäudehöhe. Die überarbeiteten Unterlagen, wie Bau- und Zonenreglement, Zonenpläne, Erschliessungsrichtpläne usw., liegen nun vor.
Vom 16.01.2017 bis 28.02.2017 liegen alle Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung auf der Gemeindekanzlei auf. Gleichzeitig werden die Unterlagen zur Vorprüfung an den Kanton Luzern weiter geleitet. Anschliessend werden die Mitwirkungseingaben geprüft und wo sinnvoll Anpassungen vorgenommen, sodass vor den Sommerferien 2017 die öffentliche Auflage möglich sein sollte.
Möglichkeit sich gezielt zu informieren - Sprechstunden
Montag, 23.01.2017 und Donnerstag, 26.01.2017, jeweils von 18.00 – 21.00 Uhr, Sitzungszimmer Gemeindehaus Ballwil
Terminreservation bei der Gemeindekanzlei Ballwil, Tel. 041 449 55 20 (erwünscht)
Anregungen und Bemerkungen sind bis Freitag, 24. März 2017 schriftlich mitzuteilen an:
Gemeinde Ballwil, Ortsplanungsrevision, Ambar 2, 6275 Ballwil / gemeindeverwaltung@ballwil.ch
Information vom 28. Dezember 2016:
Informationsveranstaltung und Start öffentliche Mitwirkung Mitte Januar 2017
Die Ortsplanungsrevision wurde durch die Arbeitsgruppe Ortsplanung und den Gemeinderat in Zusammenarbeit mit dem Ortsplaner Roger Michelon vom Planteam S AG intensiv bearbeitet und beraten. Das Ergebnis und die notwendigen Unterlagen werden vom Gemeinderat Anfang Januar genehmgit und sind dann für die Mitwirkung durch die Bevölkerung bereit. Zum Start der Mitwirkung bietet der Gemeinderat eine öffentliche Informationsversammlung an und anschliessend auch die Möglichkeiten zur persönlichen Beratung in der Sprechstunde.
Öffentliche Informationsveranstaltung: Montag, 16.01.2017, 19.45 Uhr, Gemeindesaal Ballwil. Erläuterungen zu folgenden Themen:
- Neue Berechnungsweise: Von der Ausnützungsziffer zur neuen Überbauungsziffer
- Wesentlichste Änderungen im Zonenplan und im Bau und Zonenreglement BZR
Gelegenheit zur Sprechstunde: Montag, 23.01.2017 und Donnerstag, 26.01.2017, jeweils von 18 - 20 Uhr – Bitte Voranmeldung bei der Gemeindekanzlei 041 449 55 20
Die öffentliche Mitwirkung findet vom 16. Januar 2017 bis 28. Februar 2017 statt. Die Unterlagen zur Ortsplanungsrevision werden rechtzeitig auf dieser Website abrufbar sein.
Information vom Juni 2016:
Im Mai 2012 startete die Arbeitsgruppe Ortsplanungsrevision mit ihren Arbeiten, die aus dem Jahr 1994 stammende Ortsplanung mit Bau- und Zonenreglement und Zonenplan zu überarbeiten und den neuesten raumplanerischen Erkenntnissen und Vorgaben anzupassen.
Als erster Teilbereich wurde das Siedlungsleitbild für die Gemeinde Ballwil erarbeitet. Die Bevölkerung war anlässlich der Zukunftskonferenz von Ende Mai 2012, der Ergebniskonferenz von Ende Januar 2013 sowie dem Mitwirkungsverfahren in den Erarbeitungsprozess miteinbezogen. Das Siedlungsleitbild wurde vom Gemeinderat am 04.06.2013 beschlossen und an der Gemeindeversammlung vom 27.11.2013 zur Kenntnis genommen.
In einem weiteren Schritt wurde mit dem Masterplan Dorfzentrum Ballwil der eigentliche Dorfkern einer näheren Betrachtung unterzogen und mögliche Handlungsspielräume und Abhängigkeiten aufgezeigt. Der Masterplan Dorfzentrum wurde vom Gemeinderat am 16.06.2015 beschlossen. Als erste Umsetzungsmassnahme hat der Gemeinderat die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie Dorfzentrum in Auftrag gegeben. Diesbezügliche Ergebnisse sollten bis im Herbst 2016 vorliegen.
Bau- und Zonenreglement und Zonenplan
Für den Start der Überarbeitung des Bau- und Zonenreglementes (BZR) und des Zonenplanes musste die Inkraft-Setzung des neuen kantonalen Planungs- und Baugesetzes (01.01.2014) sowie nachfolgenden Ausführungsbestimmungen abgewartet werden. Es zeigte sich schnell, dass die Umsetzung (z.B. Überführung der bisherigen Ausnützungsziffer in eine Bebauungsziffer) einiges schwieriger ist als angedacht. Dies führte dazu, dass es sogar Präzisierungen der kantonalen Bestimmungen brauchte und der Regierungsrat die Verordnung zum Planungs- und Baugesetz überarbeiten musste. Aus diesem Grunde sistierten wir unsere Arbeiten am BZR, bis die kantonalen Vorgaben im Frühjahr 2016 klar waren. Dies führte insgesamt zu einer Verzögerung von rund eineinhalb Jahren.
Seit Frühsommer 2016 ist nun die Arbeitsgruppe konkret am Erarbeiten des BZR und des Zonenplans. Es ist vorgesehen, dass bis im Herbst 2016 eine ausgereifte Fassung steht und die Vorprüfung beim Kanton sowie das Mitwirkungsverfahren gestartet werden kann.