Die Alimentenhilfe umfasst die Bevorschussung von Kinderalimenten und das Inkasso für Kinder- und Ehegattenalimenten sowie Kinderzulagen. Anspruch auf Alimentenhilfe haben Kinder und Ehegatten, wenn die Unterhaltspflichtigen Ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommen.

Für die Alimentenhilfe ist ab 1. September 2024 die Regionale Alimentenfachstelle Hochdorf zuständig.

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