Alle vermischten brennbaren Abfälle, die in den Haushaltungen anfallen und nicht wiederverwertbar sind, können mit der Gebührenmarken oder der Wägegebühr (nur Container) entsorgt werden.
Die Abfuhrtouren sehen Sie unter: Abfallsammlung.

Tipps

Verkaufsstelle von Gebührenmarken in Ballwil: Volg Ballwil, Dorfstrasse 19

Wichtig

  • Nur nichtverwertbare oder nicht andersentsorgbare Abfälle gehören in den Hauskehricht!
  • Alles was speziell entsorgt werden kann oder der Verkaufsstelle zurückgegeben werden kann, gehört nicht in den Hauskehricht.
  • Sperrgut (bis 1.50 m) ist ebenfalls mit Gebührenmarken zu versehen und wird zusammen mit dem Hauskehricht entsorgt.
Piktogramm Hauskehricht

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Hauskehricht