AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle wirkt als Gemeindestelle der Ausgleichskasse Luzern bei der Erfassung der Beitragspflichtigen in Ballwil und informiert über die Zuständigkeiten sowie die Verfahren zur Geltendmachung von Leistungen.
- Rentenbezüge (Alters- und Hinterlassenenrenten)
- Hilflosenentschädigungen
- Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV
- Flexibles Rentenalter
- Splitting bei Scheidung
- Betreuungsgutschriften
- Erziehungsgutschriften
- Beitragspflicht der Nichterwerbstätigen
- Anmeldung von Selbständigerwerbenden und juristischen Personen
- Erwerbsausfallentschädigungen (EO)
- Familienzulagen (Geburts-, Kinder- und Ausbildungszulagen)
- Individuelle Prämienverbilligung für die Krankenpflegeversicherung (IPV)
Weitere Informationen sowie Auskünfte betreffend Invalidenversicherung erhalten Sie auf der Website der Ausgleichskasse Luzern.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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