AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle wirkt als Gemeindestelle der Ausgleichskasse Luzern bei der Erfassung der Beitragspflichtigen in Ballwil und informiert über die Zuständigkeiten sowie die Verfahren zur Geltendmachung von Leistungen.
- Rentenbezüge (Alters- und Hinterlassenenrenten)
- Hilflosenentschädigungen
- Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV
- Flexibles Rentenalter
- Splitting bei Scheidung
- Betreuungsgutschriften
- Erziehungsgutschriften
- Beitragspflicht der Nichterwerbstätigen
- Anmeldung von Selbständigerwerbenden und juristischen Personen
- Erwerbsausfallentschädigungen (EO)
- Familienzulagen (Geburts-, Kinder- und Ausbildungszulagen)
- Individuelle Prämienverbilligung für die Krankenpflegeversicherung (IPV)
Weitere Informationen sowie Auskünfte betreffend Invalidenversicherung erhalten Sie auf der Website der Ausgleichskasse Luzern.
Öffnungszeiten
Momentan befindet sich die Gemeindeverwaltung in einem Provisorium in der gemeindeeigenen Überbauung Schlossmatte. Die Schalterräumlichkeiten befinden sich im Erdgeschoss an der Adresse Schlossmatte 10 im Nebenraum der "Schloss-Stube".
Die provisorischen Räumlichkeiten führen zu Einschränkungen und Veränderungen im Betrieb. Der Schalter ist wie folgt geöffnet:
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 13:30 bis 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Während diesen Zeiten ist die AHV-Zweigstelle grundsätzlich zugänglich. Individuelle Terminabsprachen sind jederzeit möglich. Ansonsten erreichen Sie uns am besten telefonisch.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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